(An)kaufsuntersuchung

Die Ankaufsuntersuchung findet im Regelfall vor dem Kauf statt. Sie kann aber auch danach erfolgen, wenn eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag dies vorsieht. Wir gehen bei der Ankaufsuntersuchung nach einem festgelegten Untersuchungsprotoll vor und beurteilen schließlich anhand unserer Untersuchungsergebnisse die Gesundheit des Pferdes und ob es für den vorgesehenen Zweck geeignet ist, oder nicht.

Umgangssprachlich wird zwischen einer kleinen und einer großen Ankaufsuntersuchung unterschieden. Während die kleine Ankaufsuntersuchung nur eine ausführliche allgemeine klinische Untersuchung beinhaltet, kommen bei der großen Ankaufsuntersuchung noch weiterführende Untersuchungen dazu. Die häufigste weiterführende Untersuchung ist hierbei die Röntgenuntersuchung.

Die klinische Untersuchung beinhaltet zunächst die sogenannte adspektorische und palpatorische Untersuchung, bei der das Pferd zunächst in seiner Gesamtheit betrachtet und abgetastet wird. Hierbei werden die einzelnen Organsysteme ohne oder mit einfachen Hilfsmitteln untersucht, wie z.B. Stethoskop oder Ophthalmoskop. Das Herz-Kreislaufsystem wird zusätzlich mit Hilfe des  Belastungstests vor und nach der Bewegung überprüft. Dabei wird auf abnormale Herz-, Lungen- und deren Nebengeräusche geachtet. Weiterhin vergleichen wir die gehörten Geräusche vor, kurz nach und einige Minuten nach erfolgter Belastung. So können wir zwischen physiologischen und pathologischen Geräuschen differenzieren und Rückschlüsse auf den Trainingszustand des Pferdes ziehen.

Der allgemeinen Untersuchung am stehenden Pferd schließt sich die Untersuchung des Pferdes in der Bewegung an. Hierbei wird vor allem auf eventuell bestehende Lahmheiten, Ganganomalien und Stellungsfehler der Gliedmaßen geachtet. Dann folgen die Beugeproben. Hierbei werden die zu untersuchenden Gelenke des Pferdes im Stand 1 Minute gebeugt. Im unmittelbaren Anschluss daran muss das Pferd auf hartem Boden angetrabt werden.

Manchmal ergeben sich bei der klinischen Untersuchung Befunde, die durch eine weiterführende Untersuchung (z. B. Röntgenuntersuchung, endoskopische Untersuchung, Laboruntersuchung) abgeklärt werden müssen. Diese Befunde werden im Untersuchungsprotokoll ebenfalls festgehalten.